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Erstattung digitaler Gesundheitsanwendungen

Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) ist die Erstattung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA), auch bekannt als „Apps auf Rezept“, durch die gesetzliche Krankenversicherung möglich. Ecker + Ecker berät zu:
 

Erstattungsstrategie

  • Prüfung der gesetzlichen Anforderungen 
  • Analyse erforderlicher Studien zum Nachweis positiver Versorgungseffekte
  • Frühe Beratung beim BfArM

 

Unterstützung Erstattungsfähigkeit

  • Begleitung bei der Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis des BfArM
  • Erstellung aller Antragsunterlagen 
  • Analyse laufender Listungsverfahren

 

Evidenzgenerierung

  • Beurteilung vorhandener Studien
  • Entwicklung geeigneter Studiendesigns
  • Erstellung von SAP

 

Verhandlung des Vergütungsbetrages

  • Entwicklung der Verhandlungsstrategie
  • Begleitung bei der Preisverhandlung und beim Schiedsverfahren
  • Erstellung von Preismodellrechnungen
  • Direktvertragskonzepte mit Kostenträgern

 

DiGA Quick-Check    

 

 

Ansprechpartner

Dr. Claudia Pütz

Dr. Claudia Pütz
Tel. +49 (40) 41 33 081-12
diga(at)ecker-ecker.de