Erstattung digitaler Gesundheitsanwendungen
Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) ist die Erstattung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA), auch bekannt als „Apps auf Rezept“, durch die gesetzliche Krankenversicherung möglich. Ecker + Ecker berät zu:
Erstattungsstrategie
- Prüfung der gesetzlichen Anforderungen
- Analyse erforderlicher Studien zum Nachweis positiver Versorgungseffekte
- Frühe Beratung beim BfArM
Unterstützung Erstattungsfähigkeit
- Begleitung bei der Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis des BfArM
- Erstellung aller Antragsunterlagen
- Analyse laufender Listungsverfahren
Evidenzgenerierung
- Beurteilung vorhandener Studien
- Entwicklung geeigneter Studiendesigns
- Erstellung von SAP
Verhandlung des Vergütungsbetrages
- Entwicklung der Verhandlungsstrategie
- Begleitung bei der Preisverhandlung und beim Schiedsverfahren
- Erstellung von Preismodellrechnungen
- Direktvertragskonzepte mit Kostenträgern
Ansprechpartner
Dr. Claudia Pütz
Tel. +49 (40) 41 33 081-12
diga(at)ecker-ecker.de