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Arzneimittelfestbeträge

Arzneimittelfestbeträge gibt es seit 1989 in Deutschland. Sie werden für pharmazeutische Unternehmer spätestens mit dem Verlust der Marktexklusivität relevant, teilweise aber auch schon vorher, wenn „Jumbogruppen“ mit patentgeschützten und patentfreien Wirkstoffen gebildet werden. Mit dem AMNOG ist es sogar möglich, Arzneimittel direkt nach Markteinführung in eine Festbetragsgruppe einzuordnen.

Das Festbetragsverfahren folgt definierten Regeln. Das macht es möglich, Festbeträge vorab zu simulieren, Berechnungen des GKV-Spitzenverbandes zu überprüfen und festbetragsbezogene Erstattungsstrategien zu entwickeln.

 

Die Experten von Ecker + Ecker bieten:

  • Simulation von neuen und Aktualisierung von bestehenden Festbetragsgruppen
  • Simulation von Preisänderungen, Packungsänderungen und Marktverschiebungen
  • Abschätzen des Risikos eines Festbetrags (auch hinsichtlich einer Frühen Nutzenbewertung)
  • Prüfung von Gruppenbildungen des G-BA
  • Prüfung von Festbetragsvorschlägen des GKV-SV
  • Unterstützung bei Stellungnahmen
  • Schulungen zum Thema Festbetrag

 

Ecker + Ecker entwickelt und vertreibt eine eigene Software zum Berechnen von Festbeträgen.

 

Ansprechpartner

Dr. Christof Ecker

Dr. Christof Ecker
Tel. +49 (40) 41 33 081-13